Die Hafenbehörde von Piräus (PPA) hat ihre Vorschläge für den Masterplan für die Erschließung des größten griechischen Hafens von Piräus unter dem "Masterplan des Hafens von Piräus" vorgelegt.
Die Erstellung des Masterplans für die Entwicklung und den Betrieb des Hafens von Piräus erfolgte nach: (i) allen Gesetzen und Vorschriften der allgemeinen Umsetzung, zusammen mit allen geltenden anwendbaren Vorschriften, (ii) der Methodik und den Spezifikationen in das Dokument "Spezifikationen des Masterplans", (iii) Vorschriften und Richtlinien für die Einrichtung des Programmdesigns, wie in ANHANG 6.2 des Konzessionsvertrags 2016 aufgeführt.
Das Ziel ist die korrekte Planung der zukünftigen Entwicklung des Hafens in Verfolgung der techno-ökonomischen Daten, die hauptsächlich mit den Erweiterungen im Entwicklungsplan verbunden sind.
Der Zeitrahmen erstreckt sich auf den Zeitraum 2016-2021 und zielt darauf ab, ein angemessenes Design von Einrichtungen zu erstellen, um das Dienstleistungspotenzial zu maximieren und den Verlust von Raum und Nutzen zu minimieren.
Der Plan definiert auch die maximal zulässige Grenze der Hafenzone, die zulässigen Verfüllungen, die Bodennutzung, die Baubeschränkungen, die Verkehrsregelungen und alle anderen notwendigen Elemente für den Betrieb und die Sicherheit des Hafens.
Das ultimative Ziel ist es, dass der Hafen von Piräus als ein weltweiter Verkehrsknotenpunkt etabliert wird, der auf diese Weise die Entwicklung der griechischen Wirtschaft im Allgemeinen ermöglicht.
Alle an der Konsultation beteiligten Parteien werden ihre Vorschläge für die endgültige Erstellung des Masterplans übermitteln.