Die Europäische Kommission erklärte, die EG habe den von Litauen gewährten Ausgleich für LITGAS für die Lieferung einer vorgeschriebenen Menge Flüssigerdgas (LNG) an das LNG-Terminal in Klaipėda nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt.
Im November 2013 genehmigte die Kommission im Rahmen der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen eine Beihilferegelung für den Bau und Betrieb eines Terminals für Flüssigerdgas (LNG) am Klaipėda-Seehafen in Litauen. Das LNG-Terminal hat seit seinem Bau eine wichtige Rolle in der EU gespielt Diversifizierung der Gasversorgung und Versorgungssicherheit in Litauen.
Im Juni 2018 teilte Litauen der Kommission einige Änderungen der 2013 genehmigten Beihilferegelung mit, nämlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung von LITGAS und die Aufhebung der Kaufverpflichtung.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss das LNG-Terminal in Betrieb bleiben, was kontinuierliche Lieferungen von Flüssigerdgas und seine ständige Regasifizierung erfordert. Daher beschloss Litauen im Januar 2016, die ursprüngliche Regelung zu ändern und LITGAS, einen Flüssiggasanbieter, der eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung übernommen hat, zu beauftragen, die Versorgung des LNG-Terminals in Klaipėda mit einer obligatorischen Menge an Flüssiggas sicherzustellen.
Im Gegenzug erhält LITGAS vom litauischen Staat eine Entschädigung zur Deckung der Kosten, die für die Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung entstehen. Die Entschädigung wird durch einen "Sicherheitszuschlag" finanziert, der von allen Benutzern des Gastransportnetzes zusätzlich entrichtet wird.
Als Teil der von der Kommission im Jahr 2013 genehmigten Unterstützungsregelung, als das LNG-Terminal seinen Betrieb aufnahm, führte Litauen eine "Ankaufsverpflichtung" ein, nach der Wärme- und Stromerzeuger gesetzlich verpflichtet waren, eine bestimmte Gasmenge von LITGAS zu beziehen.
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Gasmarkt ist Litauen jedoch der Ansicht, dass die Ankaufsverpflichtung ab Januar 2019 nicht mehr erforderlich ist und abgeschafft werden kann. Deshalb wird LITGAS sein Gas direkt am Markt verkaufen.
Die Kommission hat die Änderungen der litauischen Beihilferegelung im Rahmen der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Änderungen der ursprünglichen Regelung, insbesondere die Aufhebung der Ankaufsverpflichtung, zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem litauischen Gasmarkt beitragen werden.
Die Kommission hat sowohl die derzeit geltende Regelung für den Zeitraum von 2016 bis Ende 2018 als auch die geänderte Regelung für den Zeitraum von 2019 bis Ende 2024 genehmigt.
Darüber hinaus wird der Klaipeda-Seehafen zum Ziel der EU-Energieunion beitragen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, indem das Angebot diversifiziert und ein vollständig EU-weit zusammenhängender Energiemarkt geschaffen wird.
Im August 2018 erhielt Litauen über den Klaipeda-Seehafen seine erste LNG-Lieferung aus den USA, entsprechend der gemeinsamen Erklärung von Präsident Juncker und Präsident Trump im Juli, um die strategische Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Energiebereich zu stärken. Die gemeinsame Nutzung von Energie über ein europäisches Netz über ein vernetztes modernes Energienetz schafft ein sichereres, nachhaltigeres und erschwinglicheres System.